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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ebiomeld.de veröffentlichte Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ebiomeld.de veröffentlichte Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen konnte nicht vor Veröffentlichung dieser Website am 26. Januar 2022 vorgenommen werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin arbeitet beständig an der Verbesserung des Webauftritts. Wir werden die Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0) schnellstmöglich vornehmen. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 31.01.2023 erstellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

  • Alternativtexte bei den Tabellen sind nicht immer in der Hauptsprache der Web-Präsenz ausgezeichnet
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab
  • Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar
  • Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt
  • Bei der Vergrößerung des Textes und bei der mobilen Ansicht der Tabellen kann es bei den Tabellen zu Überlagerungen kommen
  • Nicht alle Seitenbereiche können übersprungen werden (z. B. mithilfe von Bereichsüberschriften, Sprunglinks, WAI-ARIA document landmarks)
  • Es gibt momentan keine alternativen Zugangswege um untergeordnete Webseiten zu erreichen.
  • Teilweise ist der Tastaturfokus nicht gut sichtbar oder gar nicht sichtbar
  • Fehlermeldungen an den Formularfeldern werden vom Screenreader nicht ausgegeben
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei

Begründung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin arbeitet beständig an der Verbesserung des Webauftritts und konnte aufgrund der Komplexität der Fachanwendung noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom Juli 2022 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Feedback-Formular zur Barrierefreiheit.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund

Telefon: 0231 9071-2071
Telefax: 0231 9071-2070
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de