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Biozid­­rechts-Durchführungsverordnung - eBIOMELD

Willkommen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Bundesstelle für Chemikalien) zur elektronischen Erfassung Ihrer Biozidprodukte (eBIOMELD) nach der Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidrechts-Durchführungsverordnung/ ChemBiozidDV).

Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung regelt das Meldeverfahren für Biozid-Produkte, die unter die Übergangsregelungen für Altwirkstoffe fallen und das Mitteilungsverfahren über auf dem Markt bereitgestellte Biozid-Produkte. Für beide Verfahren ist ausschließlich eine elektronische Meldung über diesen Internetauftritt vorgesehen. 

Um Zugang zu diesen elektronischen Meldeformularen zu erhalten, benötigen Sie ein Benutzerkonto, das Sie im Anmeldebereich anlegen können. Über das Benutzerkonto ist es Ihnen möglich, die Daten für Ihr/e Biozidprodukt/e einzugeben.

Hinweis:

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Team: Kontakt

Zur offenen Suche von eBIOMELD gelangen Sie hier.

Weitere Informationen

Hinweise zur Nutzung des elektronischen Meldeformulars finden Sie im eBIOMELD-Anwenderleitfaden und den FAQ zur ChemBiozidDV.

Allgemeine Informationen zur Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

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